Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Lemon IT UG (haftungsbeschränkt), 53859 Niederkassel (nachfolgend „Auftragnehmer“) und gewerblich tätigen Personen, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere für sämtliche Leistungen im Bereich IT-Dienstleistungen, insbesondere für IT-Support (Remote- und Vor-Ort-Service), Wartungs- und Serviceleistungen, Planung, Beratung und Umsetzung von IT-Projekten, Einführung und Betreuung von Backup-Lösungen, Einrichtung, Migration und Wartung von Mailservern, Durchführung von Hard- und Software-Rollouts, Implementierung und Betreuung von IT-Infrastrukturen, Lieferung und Installation von Hard- und Software, Managed Services sowie sonstige damit im Zusammenhang stehende IT-Leistungen.
Gegenüber Verbrauchern gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit, als dies mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften vereinbar ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Verträge mit zeitlichem Abstand geschlossen werden.
Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages sind in einem schriftlichen Vertrag oder in Textform (z. B. E-Mail) niedergelegt. Abweichende Regelungen oder mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 URHEBERRECHTE UND NUTZUNGSRECHTE
An sämtlichen von uns im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Unterlagen, Konzepten, Dokumentationen, Projektplänen, Zeichnungen, Kalkulationen, Präsentationen, Skripten, Programmen, Konfigurationen, Quellcodes, technischen Ausarbeitungen sowie sonstigen Arbeitsergebnissen behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte ausdrücklich vor, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Soweit dem Kunden im Rahmen eines Vertrages Arbeitsergebnisse überlassen werden, erhält er hieran ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck und den eigenen Geschäftsbetrieb. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Open-Source-Software sowie Software Dritter unterliegen ausschließlich den jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Rechteinhaber. Diese bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Eine Weitergabe von Unterlagen, Konzepten, Dokumentationen oder sonstigen Arbeitsergebnissen an Dritte bedarf in jedem Einzelfall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 ANGEBOTE, PROJEKTZEITEN UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung verfügbaren Informationen erstellt. Sie sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind. Aufwandsschätzungen, insbesondere bei IT-Projekten, Migrationen, Backup-Einführungen, Mailserver-Implementierungen oder Rollouts, beruhen auf Erfahrungswerten und stellen Prognosen dar, da der tatsächliche Aufwand von den konkreten technischen Gegebenheiten und der Mitwirkung des Kunden abhängt.
Angaben zu Projektlaufzeiten, Fertigstellungsterminen, Reaktionszeiten oder Implementierungszeiträumen sind unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Termin oder Garantiezusage vereinbart wurden.
Die Einhaltung vereinbarter Leistungs- oder Projekttermine setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig erbringt. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung notwendiger Informationen, Zugänge, Systemumgebungen, Ansprechpartner, Freigaben sowie soweit erforderlich die rechtzeitige Beschaffung und Bereitstellung von Hard- und Software durch den Kunden.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden oder aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hieraus entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
§ 4 VOLLMACHTEN
Zur Abgabe von rechtsverbindlichen Erklärungen, Garantien oder Beschaffenheitszusicherungen sind ausschließlich unsere Geschäftsführer sowie Prokuristen oder ausdrücklich schriftlich bevollmächtigte Personen im Rahmen der ihnen erteilten Vollmacht berechtigt.
Unsere Mitarbeiter, insbesondere Projektleiter, IT-Berater, Techniker oder sonstige Erfüllungsgehilfen, sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt des schriftlich geschlossenen Vertrages hinausgehen, sofern hierfür keine ausdrückliche schriftliche Bevollmächtigung vorliegt.
§ 5 PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, GEGENRECHTE
Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung von IT-Dienstleistungen auf Basis des vereinbarten Angebots, nach Aufwand (Stunden- oder Tagessätze) oder gemäß Projektpauschale. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende schriftliche Zahlungsfrist vereinbart wurde. Ein Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 LEISTUNGSORT, GEFAHRTRAGUNG UND ABNAHME
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringen wir unsere Leistungen am Geschäftssitz des Kunden, remote oder an einem gesondert vereinbarten Leistungsort.
Beschafft der Kunde Hard- oder Software eigenständig, trägt er die Verantwortung für deren rechtzeitige Bereitstellung, Mangelfreiheit, Lizenzierung sowie technische Einsatzfähigkeit. Eine Haftung für Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund ungeeigneter oder verspätet bereitgestellter Komponenten ist ausgeschlossen; hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.
Die Gefahr für Datenverluste trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn von Implementierungs-, Migrations- oder Wartungsarbeiten eine ordnungsgemäße und vollständige Datensicherung durchzuführen, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Leistungsumfangs ist.
Sofern Werkleistungen vereinbart sind, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung schriftlich unter Angabe wesentlicher Mängel beanstandet oder die Leistung produktiv nutzt.
§ 7 MÄNGELRECHTE (GEWÄHRLEISTUNG)
Soweit wir Werkleistungen erbringen, gewährleisten wir, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln ist.
Im Falle eines Mangels sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder erneute Herstellung der Leistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu.
Bei Dienstleistungen schulden wir keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik.
Keine Mängelansprüche bestehen bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Mitwirkung des Kunden oder Eingriffe Dritter entstehen.
Für von Dritten gelieferte Hard- oder Software gelten ausschließlich die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters.
§ 8 MÄNGELANZEIGE
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Leistungen nach deren Erbringung bzw. nach Abnahme unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Zeigt sich ein Mangel erst später, ist dieser unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde hat uns die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Erfolgen Änderungen, Eingriffe oder Erweiterungen an von uns erbrachten Leistungen oder implementierten Systemen durch den Kunden oder durch Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung, können hierdurch entstehende Mängelansprüche entfallen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen beträgt soweit gesetzlich zulässig ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Gesetzliche längere Verjährungsfristen, insbesondere bei vorsätzlichem Verhalten oder in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, bleiben unberührt.
§ 9 SCHADENSMINDERUNG / DATENSICHERUNG
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Schäden zu treffen. Hierzu gehört insbesondere die regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten durch geeignete Backup-Verfahren.
Soweit nicht ausdrücklich Bestandteil unserer vertraglich vereinbarten Leistungen, ist der Kunde selbst für eine vollständige und funktionsfähige Datensicherung verantwortlich. Diese muss so ausgestaltet sein, dass Daten im Falle eines Systemausfalls oder Datenverlusts mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Wir haften nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre oder der Schaden hierdurch wesentlich hätte reduziert werden können.
§ 10 HAFTUNG
Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Soweit uns gegenüber Dritten Ansprüche im Zusammenhang mit von uns eingesetzter Hard- oder Software oder Leistungen Dritter zustehen, beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden – soweit gesetzlich zulässig – auf die Abtretung dieser Ansprüche. Der Kunde ist berechtigt, diese Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Dritten geltend zu machen.
§ 11 ABTRETUNGSVERBOT
Die Rechte und Ansprüche des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten oder übertragen werden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR IT-DIENSTLEISTUNGEN
Für Installations-, Implementierungs-, Projekt- und Serviceleistungen im IT-Bereich gilt ergänzend:
Unsere Angebote umfassen ausschließlich die vereinbarten IT-Leistungen. Nicht umfasst sind betriebsfremde Arbeiten, insbesondere bauliche Maßnahmen wie Mauerdurchbrüche, Elektroinstallationen, Malerarbeiten oder sonstige handwerkliche Tätigkeiten, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Bei Installations-, Implementierungs- oder Projektleistungen, die sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen erstrecken, sind wir berechtigt, angemessene Zwischenabrechnungen, insbesondere in Form von wöchentlichen Abschlagsrechnungen, zu stellen.
§ 13 ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR SOFTWARELEISTUNGEN
Für Softwareleistungen gilt ergänzend:
Allgemeines
Soweit im Vertrag keine abweichende Nutzungsrechtsvereinbarung getroffen wird, erhält der Kunde an von uns bereitgestellter oder erstellter Software ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck und den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden.
Eine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
Urheberrechte und sonstige Schutzrechte verbleiben bei uns bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber. Herkunftsvermerke, Urheberrechtsvermerke oder sonstige Schutzvermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Ebenso ist die Umgehung von Kopierschutzmechanismen oder sonstigen technischen Schutzmaßnahmen unzulässig.
Standardsoftware / Software Dritter
Sofern wir Software Dritter bereitstellen, installieren oder konfigurieren, gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Rechteinhabers.
Der Kunde verpflichtet sich, diese Lizenzbedingungen einzuhalten. Unsere Leistung beschränkt sich in diesen Fällen auf Beratung, Installation, Konfiguration oder Integration der Software in die IT-Umgebung des Kunden.
Soweit uns gegenüber dem Hersteller Ansprüche wegen Mängeln oder Rechtsverletzungen zustehen, können diese – soweit gesetzlich zulässig – an den Kunden abgetreten werden.
Individuelle Anpassungen und Individualsoftware
Soweit wir Software individuell für den Kunden anpassen oder entwickeln, ergeben sich Leistungsumfang und Funktionalität aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder einer gemeinsam abgestimmten Systemanalyse.
Der Kunde erhält hieran ein einfaches Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Fremdlizenzen
Werden im Rahmen unserer Leistungen Softwarelizenzen Dritter eingesetzt, ist der Kunde verpflichtet, die jeweiligen Lizenzbedingungen einzuhalten. Wird der Kunde wegen der Nutzung der Software von Dritten in Anspruch genommen, hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.
§ 14 ERFÜLLUNGSORT – GERICHTSSTAND – ANWENDBARES RECHT
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz.
Dies gilt auch für Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Wirksamkeit oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie für Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung.
§ 15 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke ergeben sollte.
§ 16 VERTRAULICHKEIT
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Systemarchitekturen, Zugangsdaten, Passwörter, Dokumentationen sowie sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen über die IT-Infrastruktur oder Geschäftsprozesse des Kunden.
Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
